Landtagswahl – Kurzinfos

zur Landtagswahl am 20. Januar:

 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche, wenn sie am 20. Januar 2013 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen Sie seit mindestens drei Monaten ihren Erstwohnsitz in Niedersachsen haben.
 

Wie wird gewählt ?

Sie erhalten einen Stimmzettel und haben eine Erst- und eine Zweitstimme.
 

Erststimme

Mit der Erststimme wählen Sie Ihre Wahlkreiskandidatin bzw. Ihren Wahlkreiskandidaten vor Ort. Wenn Sie wollen, dass Ihre CDU-Kandidatin bzw. Ihr CDU-Kandidat Ihre Interessen kompetent und engagiert im Niedersächsischen Landtag vertritt, wählen Sie mit der Erststimme CDU.
 

Zweitstimme

Ihre Zweitstimme ist die Ministerpräsidenten-Stimme. Mit ihr wählen Sie die Partei und entscheiden damit über die Mehrheit im nächsten Niedersächsischen Landtag. Wenn Sie wollen, dass David McAllister unser Ministerpräsident bleibt, geben Sie Ihre Zweitstimme der CDU.
 

Für ein stabiles und erfolgreiches Niedersachsen geben Sie bitte beide Stimmen der CDU.

 

 

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